AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der picalike GmbH Als PDF herunterladen
vom 15.10.2010
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Leistungsbeziehungen zwischen picalike GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Kielmann, Walddörferstr. 206, 22047 Hamburg (nachfolgend „picalike“ genannt) und seinen Kunden über die Nutzung von picalike-Produkten und –Dienstleistungen.
Der Kunde benötigt zur Durchführung einer visuellen Ähnlichkeitssuche Softwareanwendungen und Speicherplatz zum Ablegen der erzeugten Anwendungsdaten.
picalike bietet die zeitweise Nutzung solcher Softwareanwendungen auf seinen Rechnern sowie die Möglichkeit zur Ablage von Anwendungsdaten gegen Entgelt an.
Der Kunde wird zur Bestellung der picalike-Produkte und –Dienstleistungen den picalike Bestellschein verwenden. Diese Bestellung zusammen mit den vorliegenden AGB stellt das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und picalike dar (nachfolgend „Vertrag“ genannt).
Mit diesem Vertrag vereinbaren die Parteien, dass picalike dem Kunden die Nutzungsmöglichkeit für die benötigten Softwareanwendungen zum Zugriff über eine Telekommunikationsverbindung sowie Speicherplatz für seine Anwendungsdaten zur Verfügung stellt.
(2) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von picalike erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Bestellschein.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die picalike mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunden“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(4) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn picalike ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn picalike auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(5) picalike bietet unterschiedliche Dienste und Leistungen an. Für einzelne Angebote können ergänzende Geschäftsbedingungen und Lizenzbestimmungen gelten, die den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote von picalike sind freibleibend. Vertragsgegenstand werden Produkte und Leistungen von picalike, wie sie in der jeweiligen Produktbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden angeboten werden.
(2) Durch Aufgabe einer Bestellung (welche die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfordert) macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb des betreffenden Produkts, bzw. der jeweiligen Dienstleistung.
(3) Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit der (schriftlichen) Annahme durch picalike und/oder mit der Freischaltung der picalike-Dienste zustande. picalike ist nicht zur Annahme von Vertragsangeboten oder Bestellungen verpflichtet.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Vertragsunterzeichnung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese Daten stets aktuell zu halten. Sind oder werden diese Daten im Verlauf der Vertragslaufzeit unrichtig, wird der Kunde diese in seinem picalike-Account unverzüglich aktualisieren bzw. korrigieren.
§ 3 Vertragsleistung
(1) picalike stellt dem Kunden je nach Wahl der Produkte unterschiedliche Dienste zur zeitlich befristeten Nutzung zur Verfügung. picalike hält hierbei ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt
- auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (nachfolgend ,,Server“ genannt) die jeweils vertraglich vereinbarte Software-Anwendung in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit;
- auf einem Server die vom Kunden durch Nutzung der picalike-Software erzeugten und/oder die zur Nutzung der picalike-Software erforderlichen Daten (nachfolgend ,,Anwendungsdaten“ genannt) bereit (beide Leistungsteile (i.) und (ii.) nachfolgend zusammen „picalike-Dienste“).
(2) Vertragsgegenstand werden die picalike-Dienste, wie sie in der jeweiligen Produktbeschreibung im Bestellschein zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden angeboten werden.
(3) Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der picalike-Dienste informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen; über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von picalike bzw. durch fachkundige Dritte beraten lassen.
(4) picalike übermittelt dem Kunden die vereinbarte Anzahl von Benutzernamen und Benutzerpasswörtern. Sämtliche Benutzernamen und Kennwörter sind vom Kunden unverzüglich in nur ihm bekannte Namen und Kennwörter zu ändern. Evtl. weitere Sicherheitsmaßnahmen können gesondert vereinbart werden.
(5) Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung eine Änderung von Funktionalitäten der picalike-Software, durch die picalike-Software unterstützten Arbeitsabläufen des Kunden und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird picalike dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. picalike wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
(5) Für die picalike-Dienste gewährleistet picalike in seinem Verantwortungsbereich eine Verfügbarkeit von 96% im Jahresmittel. Nicht davon umfasst sind Zeiten, während derer die Nutzung der picalike-Dienste aus zwingenden technischen Gründen oder wegen erforderlicher Wartungsarbeiten unterbrochen oder beeinträchtigt ist, ohne dass picalike dafür nach den Bestimmungen dieses Vertrages einzustehen hat. Eine Garantie im Rechtssinne wird durch picalike nur aufgrund einer schriftlichen Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ gewährt.
(6) Für die Schaffung der in dem Verantwortungsbereich des Kunden zur vertragsgemäßen Nutzung der Dienste notwendigen technischen Voraussetzungen ist der Kunde selbst verantwortlich. picalike schuldet dem Kunden keine diesbezügliche Beratung.
(7) Übergabepunkt für die Funktionen der picalike-Dienste und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Rechenzentrums von picalike, bzw. von dieser beauftragten Dritten.
§ 4 Rechteeinräumung
(1) Nutzungsrechte an der picalike-Software
a) Der Kunde erhält an der picalike-Software das einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
b) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an picalike-Software vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von erheblichen Fehlern notwendig sind, sofern picalike sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.
c) Sofern picalike während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die picalike-Software vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
d) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die picalike-Software über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die picalike-Software Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die picalike-Software zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
(2) Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung
a) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der picalike-Software durch Unbefugte zu verhindern.
b) Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte verstößt.
(3) Verletzung der Bestimmungen nach Abschnitt (1) und (2) durch den Kunden
a) Verletzt der Kunde die Regelungen in Abschnitt (1) oder (2) aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann picalike den Zugriff des Kunden auf die picalike-Dienste oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. In diesem Falle wird der Kunde picalike von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer solchen rechtswidrigen Verwendung der picalike-Software und/oder der Anwendungsdaten
durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der picalike-Software und/oder der Anwendungsdaten verbunden sind.
b) Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Abschnitt (2) lit. (b), ist picalike berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde picalike auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung von picalike weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abschnitt (1) oder (2), und hat er dies zu vertreten, so kann picalike den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
(4) Rechte des Kunden an entstehenden Datenbanken und Datenbankwerken
a) Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrages, insbesondere durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden auf dem Server von picalike eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stellen alle Rechte hieran dem Kunden zu (nachfolgend „geschützte Inhalte“ genannt). Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.
b) Der Kunde gewährt picalike das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, auf den Standort des jeweiligen Servers (für Backup-Kopien: auf den Ort ihrer Verwahrung) beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte zu Zwecken dieses Vertrages auf dem Server, auf einem weiteren Server, der zur Spiegelung dient, und auf einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen.
c) Der Kunde gewährt picalike das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte über das vom Anbieter unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zur Website von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben und diese Daten durch Herunterladen vom Server des Anbieters speichern können. Soweit nach Beendigung des Vertrages geschützte Inhalte von Dritten in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr picalike zugerechnet.
§ 5 Entgelt
(1) Die Vergütung für die picalike-Dienste setzt sich aus nutzungsabhängigen Vergütungen und aus einer Mindestvergütung nach Maßgabe des Bestellscheins zusammen. Die Nutzung der picalike-Dienste bestimmt sich hierbei nach sog. Sever-Calls.
(2) Die nutzungsabhängigen Gebühren werden monatlich nachträglich abgerechnet. Die nutzungsabhängige Vergütung sowie jede gesonderte Vergütung wird 14 Kalendertage nach Zugang einer Rechnung fällig.
(3) picalike ist berechtigt, die in den picalike-Aufträgen vereinbarte Mindestpauschale auch bei nicht Erreichen der Server-Call zu verlangen. Die jeweils vereinbarte Mindestpauschale fällt für jeden angefangenen Kalendermonat ab betriebsfähiger Bereitstellung an. Sie wird 14 Kalendertage nach Zugang einer Rechnung fällig.
(4) picalike ist berechtigt, die Grundpreise für die nutzungsabhängigen Vergütungen erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn mit einer schriftlichen Ankündigung von 3 Monaten zum darauf folgenden Monatsbeginn zu erhöhen, sofern und soweit sich ihre für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten erhöht haben. Der Kunde hat das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Zugang der Ankündigung schriftlich zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird picalike den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.
(5) picalike ist neben der obigen Regelung weiterhin berechtigt, die Grundpreise für die nutzungsabhängigen Vergütungen jederzeit mit einer schriftlichen Ankündigung von 1 Monat zum darauf folgenden Monatsbeginn zu erhöhen, sofern und soweit die im Bestellschein angegebene maximale Anzahl der Bilder-Downloads überschritten wird.
§ 6 Pflichten und Obliegenheit des Kunden
Der Kunde wird alle bereits im Rahmen dieser Vereinbarung vereinbarten Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Er wird insbesondere
– dafür Sorge tragen, dass er (zB bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den Server des Providers) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;
– Mängel an Vertragsleistungen picalike gegenüber unverzüglich anzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar. Soweit picalike infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, hieraus Rechtsfolgen geltend zu machen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat;
– die nach vereinbarte Vergütung fristgerecht zahlen;
– wenn er zur Erzeugung von Anwendungsdaten mit Hilfe der picalike-Software Daten übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen;
– regelmäßig die auf dem Server gespeicherten Anwendungsdaten durch Download zu sichern.
§ 7 Mängelhaftung und sonstige Leistungsstörung
(1) Bei der Überlassung des Speicherplatzes auf dem Server schließt picalike jegliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Servers aus. Spätere Einwendungen wegen offener oder verdeckter Mängel sind damit ausgeschlossen.
(2) Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen von picalike oder Dritten, für die picalike haftet, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für picalike möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter. picalike haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.
(3) picalike haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls er eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
(4) Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von picalike.
(5) Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung des Anbieters auf solche typischen Schäden oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren, höchstens jedoch mit EUR 250 je Schadensfall und EUR 500 für alle Schadensfälle aus dem Vertrag insgesamt.
(6) picalike bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik.
(7) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten nur die gesetzlichen Regelungen.
§ 8 Geheimhaltung
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (zB. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind sowie den Inhalt des Bestellscheines (Preis, etc.), auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
(2) Der Kunde macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände.
(3) picalike verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
§ 9 Laufzeit, Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrages und wird, soweit im Bestellschein nichts Anderweitiges geregelt ist, für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.
(2) Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht zwei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Die Schriftform wird durch E-Mail nicht gewahrt.
(3) Das Vertragsverhältnis kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Vergütung nicht zahlt oder in erheblicher Weise gegen § 4 verstößt.
(4) Ungeachtet der Regelung in Abs. 3 kann picalike den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht in Verzug ist.
(5) Der Kunde ist mit rechtlicher Beendigung des Vertrages verpflichtet, picalike sämtliche Datenträger mit der picalike-Software zurückzugeben und sämtliche Kopien der picalike-Software auf seinen eigenen DV-Einrichtungen zu löschen und versichert schriftlich, dass dies geschehen ist.
§ 10 Höhere Gewalt
Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:
- von der Vertragspartei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,
- Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,
- über 6 Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
- nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets; dies gilt nicht, sofern und soweit der Provider die Telekommunikationsleistung mit anbietet.
Jede Vertragspartei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Anhänge sind in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieses Vertrags.
(3) picalike ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten heranzuziehen.
(4) Nebenbestimmungen außerhalb dieses Vertrages und seiner Anhänge bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages und der Anhänge bedürfen der zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
(5) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes.
(6) Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieses Vertrages Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung iS von Abs. 4 rechtskräftig oder von beiden Parteien übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.
(7) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet.