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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Serviceverträge zwischen der Picalike GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Kielmann, c/o betahaus, Eifflerstraße 43, 22769 Hamburg (im Folgenden „Picalike“) und deren Kunden und regeln die Nutzung von Picalike Produkte und Dienstleistungen.
Der Kunde benötigt Softwareanwendungen und Speicherplatz für die Durchführung von Diensten (wie eine visuelle Ähnlichkeitssuche), um die generierten Anwendungsdaten zu speichern.
Picalike bietet die zeitweise Verwendung solcher Softwareanwendungen auf seinen Computern sowie die Möglichkeit, Anwendungsdaten gegen Zahlung / Gebühr zu speichern.
Der Kunde verwendet das Picalike-Bestellformular, um Picalike-Produkte und -Dienstleistungen zu bestellen. Diese Bestellung begründet zusammen mit den bestehenden AGB das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Picalike (im Folgenden „Vertrag“).
Mit diesem Vertrag vereinbaren die Parteien, dass Picalike dem Kunden damit die Möglichkeit gibt, die notwendigen Softwareanwendungen für den Zugriff über eine Telekommunikationsverbindung sowie einen Speicherort für die jeweiligen Anwendungsdaten zu nutzen.

(2) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Picalike erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Bestellformulars.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die Picalike mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“) über die von Picalike angebotenen Lieferungen oder Leistungen abschließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an Kunden, auch wenn diese nicht gesondert verhandelt werden.

(4) Geschäftsbedingungen des Kunden oder von Dritten finden keine Anwendung, auch wenn Picalike ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht oder widerspricht. Sollte sich Picalike auf ein Schreiben beziehen, das die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält, oder auf solche Gegenstände dieser Art verweisen, bedeutet dies keine Übereinstimmung mit der Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen.

(5) Picalike bietet verschiedene Dienstleistungen und Leistungen an. Einzelangebote können ergänzende Bedingungen und Lizenzbestimmungen enthalten, die die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote von Picalike sind freibleibend. Vertragsgegenstand sind die von Picalike angebotenen Produkte und Dienstleistungen, wie sie in der zum Zeitpunkt der Kundenbestellung aktuellen Produktbeschreibung angeboten werden.

(2) Bei einer Bestellung (die die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfordert) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb des jeweiligen Produkts oder der jeweiligen Dienstleistung ab.

(3) Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit der (schriftlichen) Annahme durch Picalike und / oder mit der Freischaltung der Picalike-Dienste zustande. Picalike ist nicht verpflichtet, vertragliche Angebote oder Bestellungen anzunehmen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss wahrheitsgemäße Angaben zu machen und auf die Aktualität der Daten zu achten. Sollten diese Daten während der Vertragslaufzeit unrichtig sein oder werden, hat der Kunde die Daten in seinem Picalike-Konto zu aktualisieren oder zu korrigieren.

§ 3 Vertragsleistung

(1) Picalike erbringt je nach Auswahl der Produkte verschiedene Dienstleistungen für eine zeitlich begrenzte Nutzungsdauer. Damit wird Picalike den vertraglich ausgehandelten Beginn dieses Zeitraums bewahren.

i. die vertraglich verhandelten Softwareanwendungen in der jeweils aktuellen Version, die zur Nutzung (gemäß den nachfolgenden Regelungen) auf einem zentralen Datenverarbeitungssystem oder mehreren Datenverarbeitungssystemen (nachfolgend „Server“) zur Verfügung stehen.
ii. Die Daten, die der Kunde mithilfe der Picalike-Software erstellt hat, und / oder die Daten, die für die Verwendung der Picalike-Software (im Folgenden „Anwendungsdaten“) auf einem Server erforderlich sind. (Beide Servicepunkte (i.) Und (ii.) Im Folgenden “Picalike Services”).

(2) Vertragsgegenstand sind die Picalike-Leistungen, wie sie in der jeweiligen Produktbeschreibung im Bestellformular zum Zeitpunkt der Kundenbestellung angeboten werden.

(3) Der Kunde ist sich der wesentlichen Funktionsmerkmale der Picalike Services bewusst und übernimmt das Risiko, ob diese seinen Bedürfnissen und Wünschen entsprechen. In Zweifelsfällen muss sich der Kunde vor Vertragsschluss von Picalike-Mitarbeitern oder einem kompetenten Dritten beraten lassen.

(4) Picalike teilt dem Kunden die vereinbarte Anzahl von Benutzernamen und Benutzerpasswörtern mit. Alle Benutzernamen und Passwörter des Kunden sind unverzüglich in Namen und Passwörter zu ändern, die nur dem Kunden bekannt sind. Mögliche weitere Sicherheitsmaßnahmen können speziell ausgehandelt werden.

(5) Sofern und soweit sich die Funktionalitäten der Picalike-Software ändern, geht eine Änderung der von der Picalike-Software unterstützten Arbeitsabläufe des Kunden und / oder eine Änderung der Einschränkungen der Verwendbarkeit der bisher erzeugten Daten tatsächlich mit der Bereitstellung von einher Bei einer neuen Version oder Änderung wird Picalike den Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten dieser Änderungen schriftlich darüber informieren. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Picalike wird den Kunden bei jeder Mitteilung möglicher Änderungen über die oben genannte Frist und die Rechtsfolgen eines Ablaufs informieren, wenn die Möglichkeit des Widerspruchs nicht genutzt wird.

(6) Picalike garantiert für die Picalike-Services eine Verfügbarkeit von durchschnittlich 96 Prozent pro Jahr in seinem Verantwortungsbereich. Nicht in diesem Prozentsatz enthalten sind Zeiten, in denen die Nutzung von Picalike Services aufgrund zwingender technischer Gründe oder aufgrund erforderlicher Wartungsarbeiten unterbrochen wird, ohne dass Picalike dafür verantwortlich gemacht wird, wie in den Bedingungen dieses Vertrags erläutert. Eine Garantie im rechtlichen Sinne wird von Picalike nur auf der Grundlage einer schriftlichen Garantievereinbarung gewährt, in der der Begriff „Garantie“ verwendet wird.

(7) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die notwendigen technischen Anforderungen festzulegen, die in die Verantwortung des Kunden für die vertragliche Nutzung der Dienstleistungen fallen. Picalike haftet nicht für die Bereitstellung von diesbezüglichen Beratungen für den Kunden.

(8) Der Übergabepunkt für die Picalike-Servicefunktionen und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Picalike-Rechenzentrums oder des beauftragten Dritten.

§ 4 Einräumung von Rechten

(1) Nutzungsrechte an Picalike-Software
a) Der Kunde erhält die in der Picalike-Software enthaltenen einfachen Nutzungsrechte (nicht unterlizenzierbar und nicht übertragbar), die auf die Dauer und die Bedingungen dieses Vertrags gemäß den folgenden Bestimmungen beschränkt sind.
b) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Picalike-Software vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die zur Behebung wesentlicher Fehler erforderlich sind, solange Picalike mit der Behebung dieses Fehlers in Verzug ist, die Behebung des Fehlers ablehnt oder sich nicht in einer Situation befindet, in der sich der Fehler beheben lässt der Fehler aufgrund eines Insolvenzverfahrens.
c) Sollte Picalike während der Vertragslaufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere neue Lieferungen in Bezug auf die Picalike-Software vornehmen, gelten die oben genannten Rechte auch für diese.
d) Vorgenannte Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zur Verfügung. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Picalike-Software über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder Dritten die Nutzung zu gestatten oder die Picalike-Software Dritten zur Verfügung zu stellen. Es ist auch nicht gestattet, Kopien der Picalike-Software anzufertigen, sie zu verkaufen oder der Öffentlichkeit vorübergehend zur Verfügung zu stellen. Insbesondere ist das Mieten oder Verleihen der Picalike-Software nicht gestattet.

(2) Pflichten des Kunden zur sicheren Nutzung

a) Der Kunde ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um die Nutzung der Picalike-Software durch Unbefugte zu verhindern.
b) Der Kunde stellt sicher, dass er keine Inhalte auf dem im Vertragsgegenstand enthaltenen Speicherplatz speichert oder solche Inhalte online stellt, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen Strafrecht, Urheberrechte, Markenzeichen und andere Kennzeichnungen verstößt oder Persönlichkeitsrechte.

(3) Verstoß des Kunden gegen die Bedingungen gemäß Absätze (1) und (2)
a) Verstößt der Kunde aus Gründen, die er zu vertreten hat, gegen die Bestimmungen in Abs. 1 oder 2, ist Picalike berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Picalike-Diensten oder den Anwendungsdaten zu sperren, wenn dieser Verstoß nachweisbar ist dadurch eingestellt. In diesem Fall stellt der Kunde Picalike von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer solchen rechtswidrigen Anwendung der Picalike-Software und / oder der Anwendungsdaten oder aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen Gründen ergeben Rechtsstreitigkeiten, für die der Kunde verantwortlich ist und die im Zusammenhang mit der Nutzung der Picalike-Software und / oder der Anwendungsdaten stehen.

b) Sollte der Kunde gegen Abschnitt (2), Teil (b) verstoßen, ist Picalike berechtigt, die hiervon betroffenen Daten oder Anwendungsdaten zu löschen. Im Falle einer rechtswidrigen Verletzung durch den Nutzer hat der Kunde Picalike auf Anfrage unverzüglich alle zur Durchsetzung der Ansprüche gegen den Nutzer erforderlichen Angaben zu machen, insbesondere den Namen und die Anschrift des Nutzers.
Verstößt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Warnungen von Picalike wiederholt oder wiederholt gegen die Bestimmungen in Abs. 1 oder 2 und ist der Kunde dafür verantwortlich, ist Picalike berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

(4) CKundenrechte an aufkommenden Datenbanken und Datenbanksystemen
a) Soweit und soweit sich während der Laufzeit dieses Vertrages eine Datenbank oder Datenbanken ergeben sollten, insbesondere durch die Zusammenstellung von Anwendungsdaten und infolge von Kundenaktivitäten auf dem Picalike-Server, wie dies im Rahmen dieses Vertrages zulässig ist, sind alle Rechte an diese gehören dem Kunden (nachfolgend „gesetzlich geschützte Inhalte“). Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken oder Datenbanksysteme.
b) Der Kunde räumt Picalike ein nicht ausschließliches Recht ein, die geschützten Inhalte für die Zwecke dieses Vertrags auf den Server, auf einen anderen Server, der als Spiegel-Site dient, und auf eine ausreichende Anzahl von Sicherungskopien zu kopieren (zu vervielfältigen) zur Vertragslaufzeit. Dies kann in begrenztem Umfang und nicht übertragbar auf der Site des jeweiligen Servers erfolgen (bei Sicherungskopien auf der Site, auf der diese gesichert sind).
c) Der Kunde räumt Picalike für einen auf die Vertragsdauer begrenzten Zeitraum das nicht übertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Recht ein, die gesetzlich geschützten Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen – über das vom Diensteanbieter unterhaltene Netz und das Internet damit verbunden sein – auf eine Weise, dass die Mitglieder mit öffentlichem Zugang tatsächlich von einem Ort und zu einem Zeitpunkt ihrer Wahl auf die Website zugreifen können und diese Daten durch Herunterladen vom Server des Diensteanbieters speichern und speichern können . Sollten nach Vertragsende geschützte Inhalte Dritter im Cache gespeichert werden, wird diese Speicherung nicht mehr Picalike zugerechnet.

§ 5 Vergütung

(1) Die Vergütung für die Picalike Services setzt sich aus der Kombination von nutzungsabhängiger Vergütung und erwarteter Mindestvergütung gemäß Bestellschein zusammen. Ein Pauschalangebot ist ebenfalls möglich. Die Nutzung der Picalike-Services richtet sich nach den sogenannten Serveraufrufen oder -paketen.

(2) Die nutzungsabhängigen Entgelte werden „nachträglich“ und Pakete zu Monatsbeginn monatlich abgerechnet. Die nutzungsabhängige Vergütung sowie eine etwaige gesonderte Vergütung sind 14 Kalendertage nach Rechnungserhalt fällig.

(3) Picalike ist berechtigt, die in den Picalike-Bestellungen vereinbarte Mindest- / Paketgebühr zu verlängern, auch wenn der Serveraufruf erreicht ist. Die jeweils ausgehandelte Mindest- / Paketgebühr fällt für jeden angefangenen Kalendermonat ab Erbringung der operativen Leistung an. Diese Gebühr ist 14 Kalendertage nach Rechnungserhalt fällig.

(4) Picalike ist berechtigt, die Grundsätze für die nutzungsabhängige Vergütung oder die Pauschalvergütung in erster Instanz nach Ablauf der 12 Monate nach Vertragsbeginn mit einer schriftlichen Mitteilung drei Monate vor Beginn des auf diese 12-monatige Frist folgenden Monats zu erhöhen und in dem Maße, in dem die Kosten von Picalike für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags gestiegen sind. Der Kunde hat das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung schriftlich zu kündigen. Picalike wird den Kunden mit jeder schriftlichen Mitteilung über dieses Widerrufsrecht informieren.

(5) Picalike ist berechtigt, zusätzlich zu der vorstehenden Regelung die Grund- / Pauschalsätze für die nutzungsabhängige Vergütung jederzeit mit einer schriftlichen Mitteilung einen Monat vor Beginn des auf diesen Zeitraum von 12 Monaten folgenden Monats zu erhöhen. Sofern und soweit die im Bestellschein angegebene maximale Anzahl der Bilddownloads überschritten wird.

(6) Der Kunde erkennt, dass Picalike eine umfangreiche Infrastruktur bereitstellen muss, um die Kundenbedürfnisse zu befriedigen und die Infrastruktur im Voraus zu bezahlen. Bei andauerndem (mehr als 2 Monate andauerndem) Zahlungsverzug von Rechnungen bei Fälligkeit gemäß Vertrag kann Picalike den gesamten Vertragsbetrag bis zum Vertragsende sofort fällig stellen und erklären.

§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde hat alle im Rahmen dieser Vereinbarung ausgehandelten Anforderungen und Verpflichtungen zu erfüllen, die für die Vertragsabwicklung erforderlich sind. Der Kunde hat insbesondere:

– sicherstellen, dass er / sie (zum Beispiel beim Bereitstellen von Texten / Daten Dritter auf dem Server des Anbieters) alle Rechte Dritter in Bezug auf das verwendete Material beachtet.ensure that he / she (for example when providing third party texts / data on the Provider’s server) observes all third party rights with regard to the material used.

– Picalike unverzüglich über Mängel der vertraglichen Leistungen informieren. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, so liegt ein Verschulden oder Mitverschulden vor. Kann Picalike aufgrund des Versäumnisses oder der Sorgfalt bei der Anzeige nicht rechtzeitig Abhilfe schaffen, ist der Kunde nicht berechtigt oder berechtigt, Ansprüche wegen Rechtsfolgen geltend zu machen. Der Kunde muss erklären, dass er nicht für die Nichtmitteilung verantwortlich gemacht werden kann.

– Zahlung pünktlich gemäß der ausgehandelten Vergütung leisten.

– sicherstellen, dass er / sie beim Übertragen von Daten mit Hilfe der Picalike-Software zur Erstellung von Anwendungsdaten diese Daten und ihre Bedeutung regelmäßig und entsprechend sichert und individuelle Sicherungskopien erstellt, damit diese Daten wiederhergestellt werden können in Fällen, in denen die Daten und Informationen verloren gehen sollten.

– Sichern Sie regelmäßig die auf dem Server gespeicherten Anwendungsdaten durch Herunterladen.

§ 7 Mängelhaftung und sonstige Leistungsstörungen

(1) Bei der Übertragung des Speicherplatzes auf den Server schließt Picalike jede mögliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Fehler des Servers aus. Spätere Beanstandungen wegen offensichtlicher und verdeckter Mängel sind jedoch ausgeschlossen.

(2) Die Haftung für Unterbrechungen, Störungen oder sonstige schadenverursachende Ereignisse, die auf Telekommunikationsdiensten von Picalike oder von Picalike zu vertretenden Dritten beruhen, ist auf den Umfang des Rückgriffs begrenzt, den Picalike dem jeweiligen Anbieter der Telekommunikationsdienste zusteht. Picalike haftet nicht für die Funktionalität der Telefonleitungen für den vom Vertrag abgedeckten Server, für Stromausfälle und für Serverausfälle, die nicht in den Einflussbereich von Picalike fallen.

(3) Picalike haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, wenn Picalike schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflichten) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

(4) Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn den Schaden ein Verschulden eines Erfüllungsgehilfen von Picalike zu vertreten hat.

(5) Sollte die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des Anbieters auf solche typischen Schäden oder den Umfang eines solchen typischen Schadens begrenzt, der zum Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses waren jedoch nach vernünftigem Ermessen nicht mehr als 250 EUR pro Schadensereignis und insgesamt 500 EUR für alle aus dem Vertrag resultierenden Schadensereignisse vorhersehbar.

(6) Eine Ausnahme von Mitverschulden bleibt Picalike vorbehalten. Insbesondere der Kunde ist verpflichtet, Daten zu sichern und Viren auf dem neuesten Stand der Technik zu verhindern.

(7) Bei Tod, Körperverletzung oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gilt ausschließlich das gesetzliche Recht.

§ 8 Geheimhaltung

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder während der Vertragslaufzeit vom jeweils anderen Vertragspartner mitgeteilten oder bekannt gegebenen Gegenstände (zB Software, Dokumente, Informationen), die gesetzlich geschützt sind, oder vertraulich zu behandeln die über Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse verfügen oder als vertraulich gelten, sowie den Inhalt des Bestellformulars (Preis usw.), auch über den Vertragsschluss hinaus, es sei denn, solche Gegenstände sind bereits öffentlich zugänglich ohne Verletzung von diese Pflicht. Die Vertragsparteien werden diese Materialien so aufbewahren und sichern, dass Dritte nicht darauf zugreifen können.

(2) Der Kunde stellt den Vertragsgegenstand nur Mitarbeitern oder sonstigen Dritten zur Verfügung, die diesen Zugang zur Erfüllung ihrer behördlichen Aufgaben benötigen. Der Kunde wird diese Parteien über den Vertraulichkeitsstatus des Gegenstandes informieren.

(3) Picalike verarbeitet die für den Geschäftsverkehr mit dem Kunden erforderlichen Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Richtlinien.

§ 9 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrages und wird, sofern sich aus dem Bestellschein nichts anderes ergibt, für die Dauer von 12 Monaten vereinbart. Die Leistungen werden ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt erbracht.

(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird oder eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Eine E-Mail gilt nicht als gültiges Schriftformat.

(3) Darüber hinaus kann das Vertragsverhältnis von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne vorherige Ankündigung schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde die Vergütung nicht bezahlt oder gegen Artikel 4 verstößt.

(4) Ungeachtet der Regelung in Ziffer 3 kann Picalike den Vertrag ohne vorherige Ankündigung kündigen, wenn der Kunde mit der Zahlung des jeweiligen Preises oder eines wesentlichen Teils der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Monate oder mit der Zahlung von in Verzug ist die vergütung in höhe von zwei monaten vergütung über einen zeitraum von mehr als zwei monaten.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, mit Ablauf des Vertrages alle Datenträger mit der Picalike-Software an Picalike zurückzugeben und alle Kopien der Picalike-Software von seinen eigenen Datenverarbeitungsgeräten zu löschen und dies schriftlich zu bestätigen das hat stattgefunden.

§ 10 Höhere Gewalt

Keine der Parteien ist verpflichtet, die vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt zu erfüllen. Insbesondere folgende Umstände sind als Fälle höherer Gewalt zu verstehen:
– Feuer / Explosionen / Überschwemmungen, für die der Vertragspartner nicht verantwortlich ist
– Krieg, Meuterei, Blockaden, Embargos
– Arbeitskonflikte, die länger als sechs Wochen dauern und für die die Vertragspartei nicht verantwortlich gemacht werden kann.
– Internet-technische Probleme, die von einer Vertragspartei nicht beeinflusst werden können; Dies gilt nicht, wenn der Anbieter den Telekommunikationsdienst anbietet.
Jede Vertragspartei ist verpflichtet, die andere Partei im Falle eines solchen Ereignisses höherer Gewalt schriftlich zu informieren.

§ Section 11 Schlussbestimmungen

(1) Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das materielle Recht Deutschlands unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Anhänge in ihrer jeweils gültigen Fassung sind Bestandteil dieses Vertrages.

(3) Picalike ist berechtigt, von Dritten die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu verlangen.

(4) Nebenbestimmungen, die nicht Gegenstand dieses Vertrages und seiner Anlagen sind, bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung und der Anhänge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte nicht berührt.

(6) Werden im Vertrag nach dessen Umsetzung Lücken erkennbar, die von keiner Vertragspartei vorgesehen wurden, oder sollte eine Regelung nach Maßgabe des Gesetzes oder im gegenseitigen Einvernehmen im Hinblick auf Absatz 4 dieses Vertrages rechtsunwirksam werden, beide Parteien sind hiermit verpflichtet, diese Schlupflöcher in kompetenter Weise zu füllen, zu reparieren oder zu ersetzen, die sich an den wirtschaftlichen Zwecken des Vertrages orientiert.

(7) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand bestimmt.